Vorgehensweise im Schadenfall
- Sie sind unverschuldet in ein Unfall geraten oder es besteht Unklarheit über den Unfallhergang, rufen Sie uns an.
- Im nächsten Schritt erfolgt die Begutachtung des Schadens durch unsere Sachverständigen.
- Erstellung des Schadengutachten und ggf. wenn gewünscht, Übergabe des Gutachtens an die Rechtsanwaltskanzlei (http://www.buchholz-kanzlei.de) oder gegnerische Versicherung zur Regulierung.
Sollten Sie einmal unverschuldet in einen Unfall geraten, so haben Sie immer das Recht, selbst einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens/Kostenvoranschlages der notwendigen Reparatur zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Bei allen Schäden, die über 700 Euro liegen, raten wir Ihnen dringend zum Einsatz eines Sachverständigen. So haben Sie ein anerkanntes Dokument zu Ihrer Beweisführung an der Hand.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass die Nutzung eines Mietwagens oder ein Taxis notwendig wird, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigte/r eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.
Zur reibungslosen Abwicklung der Schadenregulierung arbeiten wir mit einer angesehenen Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zusammen. Dieses Vorgehen empfehlen wir unseren Kunden, die Kosten trägt bei unverschuldeten Schadenfällen ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers.

